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   BFH, 24.10.1985 - IV R 75/84   

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https://dejure.org/1985,1002
BFH, 24.10.1985 - IV R 75/84 (https://dejure.org/1985,1002)
BFH, Entscheidung vom 24.10.1985 - IV R 75/84 (https://dejure.org/1985,1002)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 1985 - IV R 75/84 (https://dejure.org/1985,1002)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 §§ 162, 173 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Änderung der bestandskräftigen Veranlagung - Landwirt - Buchführungspflicht - Schätzung nach Richtsätzen - Außenprüfung - Besteuerungsgrundlagen - Späteres Bekanntwerden maßgeblicher Tatsachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 145, 302
  • BB 1986, 454
  • BStBl II 1986, 233
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.12.1981 - IV R 99/77

    Buchführungspflicht - Landwirt - Gewinnermittlung - Betriebsprüfung -

    Auszug aus BFH, 24.10.1985 - IV R 75/84
    Hat das FA den Gewinn eines buchführungspflichtigen, aber pflichtwidrig keine Bücher führenden Landwirts mangels genauerer Unterlagen nach Richtsätzen geschätzt und werden erst durch eine spätere Außenprüfung die für einen Vermögensvergleich erforderlichen tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen und ein sich daraus ergebender, gegenüber dem Richtsatzgewinn weit höherer Vermögenszuwachs bekannt, so sind das Tatsachen i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977, die zu einer Änderung einer bestandskräftigen Veranlagung berechtigen (Anschluß an BFH-Beschluß vom 3. Dezember 1981 IV R 99/77, BFHE 135, 45, BStBl II 1982, 273).

    Zum letzteren Punkt hat der Senat im Beschluß vom 3. Dezember 1981 IV R 99/77 (BFHE 135, 45, BStBl II 1982, 273) ausgeführt: Diese Voraussetzung könne nach allgemeiner Erfahrung mit einer an Gewißheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bejaht werden.

    Wie schon im Beschluß in BFHE 135, 45, BStBl II 1982, 273 ausgeführt, würde jede andere Beurteilung die vom Gesetzgeber gewollte grundsätzliche Unterscheidung in der Besteuerung der kleinen, nichtbuchführungspflichtigen Landwirte und der größeren buchführungspflichtigen Landwirte, die aber keine Bücher führen, weitgehend beseitigen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hierzu auf die Ausführungen des Senats im Beschluß in BFHE 135, 45, BStBl II 1982, 273 unter II Abschn. 4 verwiesen.

  • BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 687/62

    Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen in den Jahren 1933 bis 1945

    Auszug aus BFH, 24.10.1985 - IV R 75/84
    Die Klägerin konnte nicht darauf vertrauen, daß sie und ihr Ehemann zu den durch diese Versäumnisse Begünstigten gehören; denn es gibt keinen Gleichheitsgrundsatz des Inhalts, daß bestimmte Versäumnisse der Verwaltung allen Beteiligten in gleicher Weise zugute kommen müßten (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 1969 1 BvR 687/62, BVerfGE 25, 216, BStBl II 1969, 364 unter Abschn. B II 2).
  • BFH, 02.03.1982 - VIII R 225/80

    Zu den Anforderungen an die Schätzungsmethode der Geldverkehrsrechnung

    Auszug aus BFH, 24.10.1985 - IV R 75/84
    Denn angesichts der neuen für die eigentliche Gewinnermittlung erforderlichen Schätzungsunterlagen, die einen weit höheren Vermögenszuwachs ergeben, versagt die bisherige Schätzungsmethode nach Richtsätzen im Sinne des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. März 1982 VIII R 225/80 (BFHE 136, 28, BStBl II 1984, 504) in vollem Umfang.
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